habitat4music.org - Satzung

habitat4music gUG (haftungsbeschränkt) ist eine anerkannte gemeinnützige Organisation und somit zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen berechtigt.

 

§ 2 Zweck und Gegenstand der Gesellschaft

 

(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 

 

(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von:

 

  • Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
  • Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO);
  • Erziehung, Volks und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO).

 

(3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht:

 

  • durch die Veranstaltung von Instrumentenvorstellungen (bspw. mit einem „mobilen Instrumentenkarussell für Wohn- und Klassenzimmer“), um verschiedene Musikinstrumente kennen zu lernen und ausprobieren zu können;

 

  • durch das Anbieten und Durchführen von Instrumentalunterricht für Einzelpersonen und Gruppen, wobei für sozial und finanziell Benachteiligte die Kosten des musikpädagogischen Fachpersonals teilweise oder ganz übernommen werden;

 

  • durch die Kooperation mit Schulen oder sozialen Einrichtungen (wie bspw. Kinder-, Jugend- oder Seniorenheimen) für Veranstaltungen zur Bildung und Unterhaltung (bspw. im Rahmen eines Instrumentenkarussells), um Menschen in ihrer Entwicklung, sowie deren kulturelle und gesellige Bedürfnisse zu fördern;

 

  • durch den Betrieb von „mobilen Musikschulen“ (z.B. in Form von speziell ausgebauten Doppeldeckerbussen), um Interessenten besonders auch in ländlichen bzw. abgelegenen Regionen das Erlernen eines Musikinstrumentes zu ermöglichen;

 

  • durch die Planung und Durchführung von Konzerten zur Förderung junger Künstler:innen; 

 

  • durch den Bau, die Errichtung und den Betrieb von Wohnheimen und sonstigen Wohnräumen für Musikstudent:innen, damit diese die Möglichkeit haben, jederzeit ihr Musikinstrument zu üben und Musikaufnahmen zu erstellen;

 

  • durch den Bau, die Errichtung und den Betrieb von sonstigen Räumlichkeiten zur Überlassung an kooperierende Musikhochschulen oder sonstige Interessent:innen.