habitat4music.org - Satzung

habitat4music gUG (haftungsbeschränkt) ist eine anerkannte gemeinnützige Organisation und somit zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen berechtigt.

 

§ 2 Zweck und Gegenstand der Gesellschaft

 

(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 

 

(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von:

 

  • Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
 
  • Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO);
 
  • Erziehung, Volks und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO).

 

(3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht:

 

  • durch die Veranstaltung von Instrumentenvorstellungen (bspw. mit einem „mobilen Instrumentenkarussell für Wohn- und Klassenzimmer“), um verschiedene Musikinstrumente kennen zu lernen und ausprobieren zu können;
 
  • durch das Anbieten und Durchführen von Instrumentalunterricht für Einzelpersonen und Gruppen, wobei für sozial und finanziell Benachteiligte die Kosten des musikpädagogischen Fachpersonals teilweise oder ganz übernommen werden;
 
  • durch die Kooperation mit Schulen oder sozialen Einrichtungen (wie bspw. Kinder-, Jugend- oder Seniorenheimen) für Veranstaltungen zur Bildung und Unterhaltung (bspw. im Rahmen eines Instrumentenkarussells), um Menschen in ihrer Entwicklung, sowie deren kulturelle und gesellige Bedürfnisse zu fördern;
 
  • durch den Betrieb von „mobilen Musikschulen“ (z.B. in Form von speziell ausgebauten Doppeldeckerbussen), um Interessenten besonders auch in ländlichen bzw. abgelegenen Regionen das Erlernen eines Musikinstrumentes zu ermöglichen;
 
  • durch die Planung und Durchführung von Konzerten zur Förderung junger Künstler:innen; 
 
  • durch den Bau, die Errichtung und den Betrieb von Wohnheimen und sonstigen Wohnräumen für Musikstudent:innen, damit diese die Möglichkeit haben, jederzeit ihr Musikinstrument zu üben und Musikaufnahmen zu erstellen;
 
  • durch den Bau, die Errichtung und den Betrieb von sonstigen Räumlichkeiten zur Überlassung an kooperierende Musikhochschulen oder sonstige Interessent:innen.
 
  • durch die Verwaltung der „Bob Lanese Foundation“. Diese finanziert eine Gedenktafel zu Ehren des Musikers Bob Lanese am Hamburger Michel sowie den im Rahmen des Hamburger Landeswettbewerbs Jugend Jazzt vergebenen „Bob Lanese Preis“.